Welche Arten von Kreditsicherheiten gibt es?


In den meisten Fällen ist es mit Ausnahme eines Dispositionskredites so, dass der Kreditgeber zur Absicherung des vergebenen Kredites vom Kreditnehmer eine adäqute Kreditsicherheit benötigt. Je nach Art des vergebene Kredites kommen hier einige mögliche Sicherheiten in Frage.

Wer beispielsweise ein Hypothekendarlehen aufnehmen möchte, muss beinahe ohne Ausnahme als Sicherheit das zu finanzierende Objekt oder Grundstück mit einer Hypothek beziehungsweise Grundschuld zu Gunsten der kreditgebenden Bank belasten. Durch diese Sicherheit bleibt die Bank so lange Eigentümerin des Objektes, bis das vergebene Darlehen vollständig zurück gezahlt wurde. Sollte der Kreditnehmer einmal seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen (können), so hat die Bank ein Verwertungsrecht, kann also das Objekt im schlimmsten Falle auch zwangsversteigern lassen.

Eine weitere durchaus übliche Kreditsicherheit - nicht nur im Bereich der Baufinanzierung - ist die Hereinnahme einer Bürgschaft. Ein Bürge ist eine Person, welche sich für den Fall verpflichtet, dass der eigentliche Kreditnehmer den Kredit nicht mehr zurückzahlen kann, für dessen Schulden aufzukommen, und selber die Zahlung der Kreditraten zu übernehmen. Daher ist es seitens der Bank natürlich wichtig zu prüfen, ob dieser Bürge über eine gute Bonität und ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um im Fall der Fälle für den Kreditnehmer einzutreten und dessen Darlehen zu tilgen.

Weitere Kreditsicherheiten sind die Verpfändung von Sparguthaben und Wertpapieren, sowie die Sicherungsübereignung von Maschinen oder Fahrzeugen.

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