Kredit-Wissen: Kreditfähigkeit und
Kreditwürdigkeit
Vor der Bewilligung der Kreditvergabe prüft die Bank, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kredites erfüllt. Bei natürlichen Personen werden daher die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit untersucht. Wer volljährig ist, rechtsverbindliche Verträge abschliessen kann und im Besitz seiner geistigen Kräfte ist, wird als kreditfähig bezeichnet. Dementsprechend sind Minderjährige und Personen, die unter Vormundschaft stehen, nicht kreditfähig und können keinen Kreditvertrag eingehen.
In Bezug auf die Kreditwürdigkeit unterscheidet man zwischen der persönlichen und der materiellen Kreditwürdigkeit. Die persönliche Kreditwürdigkeit gibt Aufschluss darüber, inwieweit der Antragsteller bereit ist, seinen Verpflichtungen aus der Kreditaufnahme nachzukommen. Die Bank verlässt sich zur Beurteilung der persönlichen Kreditwürdigkeit nicht nur auf den allgemeinen Eindruck und das Auftreten des Kunden, sondern bedient sich bankeigenener Bewertungssysteme. Diese ermitteln anhand vergangener Daten aus der Geschäftsbeziehung oder der Schufa die Warscheinlichkeit für einen Kreditausfall. Die materielle Kreditwürdigkeit beurteilt die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Kunden sowie die Zahlungsfähigkeit.
Hierfür kann die Schufa Auskunft, Gehaltsnachweise und der Arbeitsvertrag herangezogen werden. Mit Hilfe einer Selbstauskunft werden die Einnahmen und Ausgaben gegenüber gestellt und eventuell bestehende Kreditverpflichtungen benannt. Anhand des frei verfügbaren Einkommens kann die Bank feststellen, ob der Antragsteller zur Kredittilgung in der Lage. Die Tilgungsraten sollten monatlich höchstens 50% des verfügbaren Einkommens ausmachen, um den Kreditnehmer nicht zu sehr einzuschränken.
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