Kredit bei Arbeitslosigkeit


Der Begriff Kredit kommt aus dem Lateinischen und hat im weitesten Sinn damit zu tun, dass derjenige, der das Geld verleiht an denjenigen, dem er es leiht, Vertrauen hat und davon ausgeht, dass dieser das geliehene Geld auch wieder zurückzahlen wird.

Wenn der Hintergrund des Begriffes bekannt ist, dann wird es auch eingehend verständlicher, warum Banken und Kreditinstitute an Arbeitslose oder Empfänger von Leistungen nach dem Hartz 4 Gesetz keinen Kredit vergeben. Es ist nicht nur so, dass sie nicht darauf vertrauen, dass der Kreditnehmer den Kredit zurückzahlen kann, sie wissen es. Alle diese Leistungen sind Sozialleistungen und sind nicht pfändbar. Das bedeutet, es gibt kein gesichertes Einkommen, aus dem der Kredit, so er denn gewährt werden würde, auch wieder zurückgezahlt werden könnte.

Jede Bank in Deutschland prüft vor der Kreditvergabe an Kreditsuchende deren Bonität. Dazu gehören neben dem Einholen der Schufa, welche Rückschlüsse auf das Zahlungsverhalten erlaubt und somit entsprechende Zukunftsprognosen ermöglicht, auch die Überprüfung der Einkommensverhältnisse der Kreditantragsteller. Und nur, wer als Kreditsuchender eine einwandfreie Schufa hat und ein geregeltes Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis nachweisen kann, das auch über der Pfändungsfreigrenze liegt, bekommt einen Kredit.

Trifft das nicht zu, muss der Kreditsuchende für die Bank andere Sicherheiten beibringen. Bei Kleinkrediten reicht in vielen Fällen die selbst schuldnerische Bürgschaft einer Person mit entsprechender Bonität.

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